Wer ASHOR führt

Vorstand & Organe

Zwei Organe, klar getrennt: die Mitgliederversammlung beschließt, der Vorstand führt aus. Wer welche Position hält — und welche Stelle der Satzung sie regelt.

Der Vorstand

Sieben Sitze, ein Auftrag

Der Vorstand besteht satzungsgemäß aus sieben Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung für zwei Semester gewählt.

Geschäftsführender Vorstand4 / 5
Caroline Barsoum — Präsidentin bei ASHOR e.V.

Caroline Barsoum

Präsidentin

Leitet den Verein, vertritt ASHOR nach außen und koordiniert die strategische Ausrichtung. Führt gemeinsam mit dem Finanzdirektor das Vereinskonto.

§ 8 (5)
Robina Lajin — Vizepräsidentin bei ASHOR e.V.

Robina Lajin

Vizepräsidentin

Unterstützt die Präsidentin, koordiniert interne Prozesse und trägt zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Vereins bei.

Vakant

Zweite Vizepräsidentschaft

Diese Position ist seit einem Rücktritt unbesetzt. Der Vorstand bleibt handlungsfähig und übernimmt die Aufgaben, bis die Position nachbesetzt wird.

§ 8 (9), § 9 (4)
Severios Isac — Protokolldirektor bei ASHOR e.V.

Severios Isac

Protokolldirektor

Erstellt und verwaltet die Protokolle von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen und sichert die Transparenz der Vereinsarbeit.

§ 7 (11)
Ninous Andersson — Finanzdirektor bei ASHOR e.V.

Ninous Andersson

Finanzdirektor

Verantwortet Finanzen, Mittelverwendung und Finanzberichte. Führt gemeinsam mit der Präsidentin das Vereinskonto.

§ 8 (5)
Beisitzende2 / 2
Dalia Abdo — Beisitzerin bei ASHOR e.V.

Dalia Abdo

Beisitzerin

Unterstützt den Vorstand bei Planung und Durchführung der Veranstaltungen und bringt eigene Formate ein.

Roben Lajin — Beisitzer bei ASHOR e.V.

Roben Lajin

Beisitzer

Unterstützt den Vorstand bei Planung und Durchführung der Veranstaltungen und bringt eigene Formate ein.

Organe des Vereins · § 6

Wie ASHOR entscheidet

Zwei Organe, klar getrennt: Die Mitgliederversammlung beschließt, der Vorstand führt aus. Jede Position und jede Mehrheit steht in der Satzung.

Oberstes Organ§ 7

Mitgliederversammlung

Das oberste beschlussfassende Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, entlastet ihn und entscheidet über Satzungsänderungen.

  • Tritt mindestens einmal pro Semester zusammen
  • Beschlussfähig ab 30 % aller Vollmitglieder
  • Einladung mindestens zwei Wochen vorher
Leitung des Vereins§ 8

Vorstand

Führt die Geschäfte des Vereins, vertritt ihn nach außen und verantwortet Inhalte, Aktionen und Veranstaltungen.

  • Sieben Mitglieder, gewählt für zwei Semester
  • Fünf geschäftsführende Positionen, zwei Beisitzende
  • Beschlussfähig ab vier Mitgliedern
Die Basis§ 4

Mitglieder

Studierende, Alumni sowie Personen mit Bachelor oder Master Professional. Vollmitglieder bilden die stimmberechtigte Mitgliederversammlung.

  • Vollmitglied ab zwei Veranstaltungen pro Semester
  • Vollmitglieder haben Stimmrecht
  • Mitgliedschaft ist beitragsfrei
Vollmitglieder bilden wiederum die Mitgliederversammlung — der Kreis schließt sich.